Betriebliche Gesundheitsförderung

Seit 2009 können Selbständige mit eigener Firma sowie Freiberufler nach § 20 SGB V pro Kalenderjahr 500 € steuer- und sozialabgabenfrei für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausgeben.

Die gilt für Kurse zur Entspannung und Stressbewältigung sowohl im Gruppen- als auch im Einzelunterricht.

Die Kurse können auch als Videokonferenz gebucht werden. Die Gebühr (ob in der Gruppe oder einzeln) sind steuerlich voll absetzbar.
Ein Eigenanteil der TeilnehmerInnen kann von der Krankenkasse bezuschusst werden.

Nach der Corona-Pause:
Alle Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung können wahlweise in den Räumen Ihrer Firma oder bei alpha balance in der Kölner Südstadt durchgeführt werden.
Ebenso können für einzelne Mitarbeiter Kurse, Einzelunterricht oder Minigruppenkurse gebucht werden, die als Betriebliche Gesundheitsförderung in Rechnung gestellt werden.

Information und Anmeldung: alpha-balance@web.de
oder telefonisch: 0221 32 33 13 | mobil: 0171 7454157

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