Betriebliche GesundheitsförderungSeit 2009 können Selbständige mit eigener Firma sowie Freiberufler nach § 20 SGB V pro Kalenderjahr 500 € steuer- und sozialabgabenfrei für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausgeben. Die gilt für Kurse zur Entspannung und Stressbewältigung sowohl im Gruppen- als auch im Einzelunterricht. Die Kurse können auch als Videokonferenz gebucht werden. Die Gebühr (ob in der Gruppe oder einzeln) sind steuerlich voll absetzbar.
Information und Anmeldung: alpha-balance@web.de Lesen Sie weitere Informationen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung: |